Zinslose Stundung der Gewerbesteuer bis zum 30.06.2021
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Lage. Die zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus getroffenen Maßnahmen hat es in dieser Form noch nicht gegeben.
Bereits jetzt lassen sich enorme volkswirtschaftliche Auswirkungen erkennen, sodass wir Sie in Ihrem unternehmerischen Handeln unterstützen – und zwar in Gestalt einer zinslosen Stundung der Gewerbesteuer bis zum 30. Juni 2021.
Bei Steuerforderungen, die aufgrund von Veranlagungen für Vorjahre entstanden sind, besteht auf formlosen, schriftlichen Antrag die Möglichkeit einer zinslosen Stundung bis zum 30. Juni 2021. Die Anträge können per Post oder Mail (info@sulzbach-taunus.de) gestellt werden.
Darüber hinaus bieten auch Bund und Land verschiedene Hilfsangebote für Unternehmen, über die unten aufgeführte Internet-Links einen Überblick verschaffen:
https://www.mtk.org/Wirtschaft-347.htm
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.wibank.de/wibank/corona
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Ich wünsche Ihnen, Ihren Unternehmen und Angehörigen Gesundheit und Widerstandskraft!
Ihr
Elmar Bociek
Bürgermeister der Gemeinde Sulzbach (Taunus)
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