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Startseite Soziales & Kultur Beratung Schiedsamt

Schiedsamt

Schiedsperson:

Sebastian Klawonn

Tel.: 06196 76 41 032
E-Mail: sebastian.klawonn@schiedsmann.de

Stellv. Schiedsperson:

Bernd Reuter

Tel.: 06196-7666911
E-Mail: bernd.reuter@schiedsmann.de

Sprechstunde:

nach telefonischer Anmeldung

Amtsraum:

Kollegraum 8/9 im Bürgerzentrum "Frankfurter Hof", Cretzschmarstraße 6 (Büchereigebäude)

Postanschrift:

Schiedsamt der Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Hauptstraße 11
65843 Sulzbach (Taunus)

Amt und Aufgaben der Schiedspersonen:

Städte und Gemeinden müssen Schiedsämter einrichten.
Die Schiedspersonen werden in Hessen von der Gemeindevertretung für jeweils 5 Jahre gewählt.
 Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist ehrenamtlich. Die Schiedspersonen haben Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit zu beachten. 
Sie werden vom Präsident des zuständigen Amtsgerichts vereidigt, Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im Hessischen Schiedsamtsgesetz vom 23.03.1994, zuletzt geändert am 22.11.2010.

Zuständigkeit der Schiedsperson:

Der Antragssteller muss nicht, der Antragsgegner hingegen muss seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Schiedsperson haben. 

Wann können Schiedspersonen helfen?

Schlichten ist besser als Richten.
Bei erstrittenen Urteilen gibt es häufig nur Verlierer, vor allem wenn es um Streitigkeiten unter Menschen geht, die auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auskommen wollen, wie zum Beispiel Nachbarn oder Geschäftsleute mit Kunden.
In einem Schlichtungsgespräch, das vertraulich ist, wird versucht, gemeinsam mit den Parteien die für Ihren Fall „richtige“ Lösung zu finden.

Ziel ist: ein gegenseitiges Aufeinanderzugehen, sodass am Ende für beide Parteien ein Kompromiss gefunden wird, dem beide Parteien zustimmen können. 

Kosten des Verfahrens

Die aktuellen Gebühren erfahren Sie beim Schiedsamt.

Gemeinde Sulzbach Logo

Der Gemeindevorstand
Hauptstraße 11
65843 Sulzbach (Taunus)

info@sulzbach-taunus.de
Tel.: 06196/7021 - 0

Kontakt

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