Vorläufiger Personalausweis
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Die Antragstellung muss persönlich beim Bürgerbüro erfolgen. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist bei der Antragstellung nicht möglich.
Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil kann auch eine Vollmacht erteilen (Ausweiskopie erforderlich). Hier steht Ihnen eine Einverständniserklärung zur Verfügung.
- Aktuelles digitales biometrisches Passfoto, das Sie im Erdgeschoss des Rathauses am bereitstehenden Fotoautomaten anfertigen lassen können. Alternativ können Sie diesem Kriterium entsprechende Passbilder in zertifizierten Fotostudios oder Drogerieketten erstellen lassen. Dort erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bitte mitbringen
- Gültiges Identitätsdokument (z. B. Reisepass, alter Personalausweis, Kinderreisepass). Falls bei Verlust kein Dokument vorhanden ist, wird die Geburtsurkunde im Original in Verbindung mit einem anderen Lichtbildausweis z. B. Gesundheitskarte oder Führerschein benötigt.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil kann auch eine Vollmacht erteilen (Ausweiskopie erforderlich). Ihnen steht eine Einverständniserklärung zur Verfügung.
- Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis) notwendig werden.
Es fallen Gebühren von 10,00 € an.
Gültigkeit: 3 Monate
