Die gestrige Sperrmüllabfuhr konnte das Sulzbacher Ortsgebiet leider nicht komplett bedienen. Die verbliebenen Reste werden heute der Entsorgung zugeführt!
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Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt. Es wird zwischen dem orangen und blauen Parkausweis unterschieden.

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