Reisepass
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Inland wohnen, müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sein.
Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke auf dem Reisepass gespeichert werden.