Jahresabschluss
Die Gemeinde hat gemäß § 112 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein.