Die gestrige Sperrmüllabfuhr konnte das Sulzbacher Ortsgebiet leider nicht komplett bedienen. Die verbliebenen Reste werden heute der Entsorgung zugeführt!
Header Image
Startseite Kundenservice & Rathaus Dienstleistungen A-Z Führungszeugnis

Führungszeugnis

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Die Beantragung eines Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen.

Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort auch Online beantragt und bezahlt werden. Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis auf- zunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.

Führungszeugnis hier online beantragen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

Gemeinde Sulzbach Logo

Der Gemeindevorstand
Hauptstraße 11
65843 Sulzbach (Taunus)

info@sulzbach-taunus.de
Tel.: 06196/7021 - 0

Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Nachricht.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

Impressum | Datenschutz

Alle Rechte vorbehalten. © Gemeinde Sulzbach (Taunus) 2023