Bauberatung
Bei einem Bauvorhaben lassen sich viele Dinge bereits vor Antragstellung in einer Beratung zu Fragen des Bauplanungsrechts und der örtlichen Bauvorschriften klären. Vor einer Bauberatung sollten bereits konkrete Vorstellungen seitens der Bauherrschaft vorhanden sein, um eine zielgerichtete Beratung durchführen zu können. Die Bauberatung findet immer vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung durch den Gemeindevorstand im Rahmen eines Bauantrags (oder ggf. einer Bauvoranfrage) statt.
Inwiefern ein Vorhaben aus bauordnungsrechtlicher Sicht möglich ist, kann über die Bauaufsichtsbehörde des Main-Taunus-Kreises (Tel.: 06192 201-0, Mail: bauen-umwelt@mtk.org) abgeklärt werden. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen zum Verfahrensablauf bei Bauanträgen oder Bauvoranfragen.
Bei Planung einer Garage, eines Carports, eines Gartenhauses oder einer Solaranlage können Sie mit dem Online-Tool Quick-Check des Landes Hessen unter https://quickcheck-bauantrag.de/ eine erste, nicht rechtsverbindliche Einschätzung darüber Einholen, ob hierfür ein Bauantrag oder eine formelle Mitteilung an die Gemeinde erforderlich ist. Ungeachtet dessen können weitere baurechtliche Befreiungen und Abweichungen notwendig sein. In jedem Fall sind die örtlichen Bebauungspläne und Satzungen zu beachten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner im Sachgebiet.
