Bürgerentscheid „Abriss und Neubau des alten Bürgerhauses am Platz an der Linde 3"
18. Februar 2024, hier finden Sie das Ergebnis des BÜRGERENTSCHEIDES
Dessen maßgebliche und zukunftsweisende Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.07.2023, wonach das auf dem Grundstück am Platz an der Linde 3 befindliche Bürgerhaus abgerissen und durch einen Neubau mit Seniorenwohnungen, Gaststätte, Mehrzweckraum sowie Tiefgarage ersetzt werden soll, aufgehoben wird und stattdessen das dortige Bürgerhaus baulich saniert wird?“
Zur Ermittlung des Ergebnisses des Bürgerentscheides hatte der Wahlausschuss festzustellen, ob mehr "Ja"- oder mehr "Nein"-Stimmen abgegeben worden sind und ob diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Stimmberechtigt sind insgesamt 6.748 Sulzbacher Bürgerinnen und Bürger (finaler Stand vom 17. Februar 2024)- zur Herstellung des notwendigen 25-Prozent-Quorums bedarf es somit einer Anzahl von 1.687 Stimmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) hat am 01.11.2023 gemäß § 55 Abs. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes beschlossen, einen Bürgerentscheid gemäß § 8b Hessische Gemeindeordnung (HGO) „Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 06.07.2023 „Abriss und Neubau des alten Bürgerhauses am Platz an der Linde 3“ durchzuführen.
Vorgeschlagen wurde die Neugestaltung des Platzes an der Linde und die Neubebauung des Grundstücks am Platz an der Linde 3 (Flur 7, Flurstück 43) einschließlich des nördlich angrenzenden und derzeit als Parkplatz genutzten Grundstücks (Flur 7, Flurstück 44/2). Voraussetzung ist der Abbruch des Bürgerhauses.
Die Neubebauung soll barrierefrei ausgeführt werden. Als Nutzungen sind vorgesehen:
- Seniorenwohnen und ggf. Pflegeangebote
- Gaststätte mit Außenbereich auf dem Platz an der Linde
- Mehrzweckraum zur Nutzung z.B. für Vereine, Vorstandssitzungen, kleinere Veranstaltungen sowie Gastronomienutzung
- Tiefgarage, auch mit öffentlichen Stellplätzen
Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, die Planung eines neuen Gebäudes mit den genannten Nutzungen in die Wege zu leiten. Im Zuge dieser Planung sollen die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form beteiligt werden.
Die Begründung der Antragsteller des Bürgerentscheids und die Auffassung des Gemeindevorstandes sowie der Gemeindevertretung finden Sie in der Bekanntmachung Nr. 52/2023.
Die Bekanntmachung Nr. 57/2023 "Abstimmungsbekanntmachung" inkl. Muster-Stimmzettel und der Aufteilung der Wahlbezirke nach Straßen finden Sie hier.
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