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Bauleitpläne allgemein

Bauleitplanung

Zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung stellt die Bauleitplanung das wichtigste Planungsinstrument der Gemeinde dar. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Gemeinde vorbereitet und geleitet. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Baugesetzbuch (BauGB), in dem die notwendigen amtlichen Verfahren umfassend geregelt sind. Das zweistufige System der Bauleitplanung besteht aus dem

  • (Regionalen) Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)

sowie dem

  • Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)

Regionaler Flächennutzungsplan - was ist das?

Weder Straße noch Wohnhaus, weder Gewerbegebiet noch Sportplatz können ohne Genehmigung gebaut werden. Und vor die Genehmigung hat das Baugesetzbuch die Planung gesetzt. Im Kern der Region FrankfurtRheinMain ist es die Aufgabe des Regionalverbandes, für das Verbandsgebiet von etwa 2.500 Quadratkilometern mit rund 2,2 Millionen Einwohnern den Regionalen Flächennutzungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Üblicherweise liegt diese vorbereitende Planung bei den Kommunen selbst. Um die Entwicklung des Verbandsgebietes in geordnete Bahnen zu lenken, stellt der Regionale Flächennutzungsplan dar, welche Gebiete für Klima und Erholung unbebaut bleiben müssen und wo neue Wohnungen, Straßen, Industrie- und Gewerbeanlagen entstehen können.

Als vorbereitender Bauleitplan soll der Regionale Flächennutzungsplan nachfolgende Planungen koordinieren und steuern. Er stellt die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar und soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten (Quelle: Regionalverband)

Der Regionale Flächennutzungsplan ist ausschließlich für Verwaltungen und andere Behörden verbindlich. Bürgerinnen und Bürger etwa können sich nicht auf ihn berufen, sich aber im Aufstellungsverfahren beteiligen (siehe unten).

Was ist ein Bebauungsplan?

Vor dem Grundstückskauf oder baulichen Vorhaben auf dem eigenen Grundstück ist ein Blick in den Bebauungsplan Pflicht. Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan wird als Satzung von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) erlassen. Bebauungspläne sind von den Gemeinden aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Der Bebauungsplan enthält für seinen jeweiligen Geltungsbereich rechtsverbindliche Festsetzungen und bestimmt damit die dort zulässige Nutzung und Bebauung.  

Festgesetzt wird in einem Bebauungsplan zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb (Art der baulichen Nutzung) gebaut werden darf. Außerdem kann der Bebauungsplan Aussagen darüber treffen, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, welche Grundflächen sie haben dürfen und welchen Umfang Freiflächen auf Baugrundstücken haben (Maß der baulichen Nutzung). Festgesetzte Baugrenzen, Baulinien und Bebauungstiefen bestimmen den Standort eines Gebäudes auf einem Grundstück (Überbaubare Grundstücksfläche), während durch die Festsetzung der offenen oder geschlossenen Bauweise die Stellung des Gebäudes zu Nachbargebäuden und Grundstücksgrenzen vorgegeben wird (Bauweise).  

Die verschiedenen Bebauungspläne der Gemeinde Sulzbach (Taunus) enthalten ggf. weitere Festsetzungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs „Planung, Bauen, Liegenschaften“ geben Ihnen gerne Auskunft darüber, ob ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, und erläutern auf Wunsch gerne die entsprechenden Inhalte.  

Mitplanen – Mitreden – Mitmachen  

Einen allgemeinen Überblick über das Planungssystem in Deutschland und wie Sie sich als interessierte Bürgerinnen und Bürger an Planungsprozessen (etwa im Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans) beteiligen können, gibt der Leitfaden „Mitplanen – Mitreden – Mitmachen“ vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, den Sie hier abrufen können.

Mitplanen, Mitreden, Mitmachen - Broschüre

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