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In der 36. und 38 Kalenderwoche erfolgt in der Gemeinde Sulzbach (Taunus) die Biotonnenreinigung. Aus dem unseren Bürgerinnen und Bürgern zugestellten Flyer lässt sich ersehen, wann der Dienstleister den Service in den jeweiligen Abfuhrbezirken erbringt.
Dienstleistungen A-Z

Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner im Sachgebiet.