Werbung, öffentliche Flächen (Plakatierung)
Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) erlaubt das Anbringen von Plakaten ausschließlich auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Flächen und nur nach vorheriger Genehmigung. Die Dienstleistung umfasst die Erteilung dieser Genehmigung sowie die Regelung von Anzahl, Dauer und Ort der Plakate. Unzulässige Plakatierungen im öffentlichen Raum sind nicht gestattet.
