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Wasserversorgung

Zusatz zur Leitungswasseranalyse vom 22. Januar 2024

Gemäß § 11 TrinkwV Teil 1c wird zur Desinfektion des Wassers Chlor bis zur max. zulässigen Menge zudosiert (max. 0,3 mg/l nach Aufbereitung). Im Wassernetz ist nach aktueller Messung jedoch nur noch eine Menge von kleiner als 0,05 mg/l vorhanden.

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