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Derzeit kommt es beim Abfallentsorger zu massiven Personal- und Fahrzeugausfällen. Die Sperrmüll-, Bio-, Papier- und Restmüllabholung wird am Samstag nachgeholt.
Dienstleistungen A-Z

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)