Header Image
Startseite Kundenservice & Rathaus Dienstleistungen A-Z Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Gemeinde Sulzbach Logo

Der Gemeindevorstand
Hauptstraße 11
65843 Sulzbach (Taunus)

info@sulzbach-taunus.de
Tel.: 06196/7021 - 0

Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Nachricht.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

Impressum | Datenschutz

Alle Rechte vorbehalten. © Gemeinde Sulzbach (Taunus) 2023