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Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller

Wenn Sie ein Reisegewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellte, bundesweit gültige Reisegewerbekarte. Jeder der ein Reisegewerbe ausüben möchte, benötigt eine eigene Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar!

Ein Reisegewerbe üben Sie aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder

  • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder
  • ohne gewerbliche Niederlassung

selbständig Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen.

Eine Erlaubnis für Reisegewerbe benötigen Sie ebenfalls für eine selbständig unterhaltende Tätigkeit als Schausteller.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Ausübung des Gewerbes ist vor Erteilung einer Reisegewerbekarte nicht erlaubt.

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