Ratten/Rattensichtung
Ratten vorbeugen und Befall richtig melden
Ratten siedeln sich vor allem dort an, wo sie leicht Nahrung und Unterschlupf finden. Mit wenigen Maßnahmen können Sie dazu beitragen, einem Befall vorzubeugen.
Direkt zum MeldeformularSo beugen Sie vor
- Mülltonnen und Abfallbehälter geschlossen halten.
- Keine Speisereste über die Toilette entsorgen.
- Lebensmittelreste und Tierfutter sicher verschließen.
- Keine Speisereste im Freien zurücklassen.
- Tauben, Enten, Schwäne und andere Wildtiere nicht füttern.
- Öffnungen und Schäden an Gebäuden verschließen.
- Dichte Hecken und Sträucher regelmäßig zurückschneiden.
Ratten entdeckt – was tun?
Auf dem eigenen Grundstück:
Beauftragen Sie einen fachkundigen
Schädlingsbekämpfungsbetrieb.
Als Mieterin oder Mieter:
Informieren Sie zunächst Ihre Vermieterin
bzw. Ihren Vermieter schriftlich. Wird der Befall nicht beseitigt, können Sie sich mit
einer Kopie Ihrer Aufforderung an das Ordnungsamt wenden.
Auf öffentlichen Flächen:
Rattensichtungen auf Straßen, Plätzen,
Spielplätzen oder in Grünanlagen können Sie dem Ordnungsamt melden.
Befall durch Dritte:
Ist nachweislich eine andere Person oder Stelle
für den Befall verantwortlich, informieren Sie bitte schriftlich das Ordnungsamt.
Gemeinsam vorbeugen
Helfen Sie mit, Ratten keine Nahrungsquellen oder Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten. Eine saubere Abfallentsorgung und der bewusste Umgang mit Lebensmittelresten sind die wirksamsten Maßnahmen zur Vorbeugung.
Bitte beachten Sie: Auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Grundstücks- bzw. Nutzungsberechtigten für die Bekämpfung eines Rattenbefalls verantwortlich. Verstöße gegen bestehende Verpflichtungen können ordnungsrechtlich geahndet werden.
Rattensichtung melden
Name, E-Mail-Adresse und Beschreibung sind Pflichtfelder. Ihre Kontaktdaten helfen uns bei Rückfragen.