Personalausweise
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Inland wohnen, müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sein.
Dokumente
Die Antragstellung muss persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist bei der Antragstellung nicht möglich.
Die Personalausweise werden ausschließlich zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die dadurch verursachten notwendigen herstellungsbedingten Wartezeiten (2-3 Wochen) hat das Bürgerbüro keinen Einfluss.
- Aktuelles digitales biometrisches Passfoto, das Sie im Erdgeschoss des Rathauses am bereitstehenden Fotoautomaten anfertigen lassen können. Alternativ können Sie diesem Kriterium entsprechende Passbilder in zertifizierten Fotostudios oder Drogerieketten erstellen lassen. Dort erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bitte mitbringen
- Gültiges Identitätsdokument (z. B. Reisepass, alter Personalausweis, Kinderreisepass). Falls bei Verlust kein Dokument vorhanden ist, wird die Geburtsurkunde im Original in Verbindung mit einem anderen Lichtbildausweis - z. B. Gesundheitskarte oder Führerschein - benötigt.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil kann auch eine Vollmacht erteilen (Ausweiskopie erforderlich). Ihnen steht eine Einverständniserklärung zur Verfügung.
- Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis) notwendig werden.
Die Gebühr wird bei der Beantragung erhoben. EC- Kartenzahlung ist möglich.
Seit Februar 2026 haben sich die Gebühren für den Personalausweis wie folgt erhöht:
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 €
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 27,60 €
Näheres hierzu findet sich auf der Homepage des Bundesministerium des Innern (siehe https://www.personalausweispor...)
Weitere gebührenfreie Leistungen:
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahr
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen)
- Ändern der Anschrift bei Umzügen
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
