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Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die kein strafrechtliches Verfahren erfordern, wie zum Beispiel Parkverstöße, Ruhestörungen oder das Nichtbeachten von Sicherheitsvorschriften. Die Gemeinde nimmt Anzeigen entgegen, überprüft Vorwürfe und kann Bußgelder verhängen. Für Fragen oder Meldungen zu Ordnungswidrigkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Da sich die Ansprechpartner der Ordnungspolizei täglich im Außendienst befinden, wird eine telefonische Anmeldung empfohlen.

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