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Nachbeurkundung Ehe

Wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wurde, kann diese auf Antrag in das deutsche Eheregister nachbeurkundet werden. Dabei wird die Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt eingetragen und eine deutsche Eheurkunde ausgestellt.

Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, kann jedoch in vielen Fällen sinnvoll sein. Sie erleichtert spätere Nachweise der Ehe gegenüber deutschen Behörden und ermöglicht die Ausstellung deutscher Eheurkunden.

Die Nachbeurkundung einer Ehe kann hier beantragt werden.

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