Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann bis zum vollendeten 12. Lebensjahr verlängert werden. Für die Verlängerung muss der Kinderreisepass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein. Bei einem abgelaufenen Dokument ist keine Verlängerung möglich. Hier muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.
Zur Verlängerung muss auch ein neues biometrisches Passbild vorgelegt werden. Außerdem ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind eine Unterschrift leisten.