An- und Abmeldung Hundesteuer
Die Hunde An- und Abmeldungen sind ausschließlich online über unsere Homepage vorzunehmen.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird und muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme angemeldet bzw. abgemeldet werden.
In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) finden Sie weitere Informationen.
HIER können Sie Ihren Hund an- und abmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu zunächst auf der Online Plattform OMNIA der Gemeinde Sulzbach (Taunus) registrieren müssen. E-Mails bekommen Sie von der E-Mail-Adresse post.omnia@egovc.de. Bitte merken Sie sich Ihre Zugangsdaten, um in Zukunft auch auf andere Online-Leistungen zugreifen zu können.
Haben Sie weitere Fragen zur Hunde An- und Abmeldung? Rufen Sie uns an oder schreiben uns unter steuern@sulzbach-taunus.de!
