Fundbüro
Wenn Sie einen Wertgegenstand, mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro, gefunden haben, müssen Sie diesen im Fundbüro abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.