Beglaubigung
Eine Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung des Originals mit der Kopie eines Zeugnisses, Urkunde oder Bescheinigung. Bei einer Unterschriftenbeglaubigung ist das entsprechende Schriftstück vor den Augen unserer Sachbearbeiter zu unterzeichnen. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
Beglaubigt werden können nur Dokumente, die entweder von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.