Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan ist ein Instrument der räumlichen Planung und wird aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Erforderlichkeit liegt dabei im Ermessen der Gemeinde. Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindlichen Festsetzungen (bspw. zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Freiflächengestaltung, Dachformen, Einfriedungen usw.) für einen bestimmten Teil des Gemeindegebiets.
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:
• zeichnerischen und textlichen Festsetzungen,
• einer Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes erläutert werden,
• einem Umweltbericht,
• und einer zusammenfassenden Erklärung, in der dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden.
Eine Übersicht aller rechtskräftigen und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänefinden Sie in unserem Bereich Gemeindeentwicklung.
