Baumfällung
Bäume lockern das Ortsbild auf und runden den Gesamteindruck eines Quartiers ab. Sie tragen somit zur Steigerung der Lebensqualität in der Gemeinde Sulzbach (Taunus) bei.
Unter Umständen kann jedoch die Fällung eines Baumes notwendig sein. Gründe hierfür können z.B. sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Für die Gemeinde Sulzbach (Taunus) gibt es keine Baumschutzsatzung, die Vorgaben zur Erhaltung von Bäumen macht. Allerdings sind in einigen unserer Bebauungsplänen Bäume zur Erhaltung festgesetzt und dürfen nicht einfach so gefällt werden.
Um zu prüfen, ob ein Baum im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes als erhaltenswert festgesetzt ist, ist bei einer entsprechenden Anfrage an die Gemeindeverwaltung (Ansprechpartner siehe nebenstehend) der genaue Standort mitzuteilen (ggf. durch Bilder unterlegt).
Sofern Sie selbst Einsicht in Ihren örtlichen Bebauungsplan nehmen wollen, können Sie auch auf das Geoportal der Gemeinde Sulzbach (Taunus) zugreifen:
https://www.geoportal-sulzbach.de/
Grundsätzlich werden bei der Entnahme von Bäumen Baumnachpflanzungen empfohlen.
Unabhängig davon verweisen wir hinsichtlich der Vorgaben zu Baumfällungen, insbesondere auch im Hinblick auf zu berücksichtigende Brutzeiten, an die Untere Naturschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises
Kontaktdaten:
Tel: 06192 201-0
https://www.mtk.org/Bauen-und-Umwelt-753.htm
E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
Tel: 06192 201-0
Sofern sich Ihr Anliegen um Rückschnitte öffentlicher Bäume dreht, können Sie auch direkt Kontakt mit dem zuständigen Bereich „Gebäude und Liegenschaften“ aufnehmen.
