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Anzeige einer Ordnungswidrigkeit (Privatanzeige)

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit beobachtet haben – etwa eine Ruhestörung, illegale Müllentsorgung oder einen Parkverstoß – können Sie dies bei der Ordnungsbehörde melden. Die Anzeige kann formlos erfolgen, sollte aber möglichst genau Ort, Zeit, Sachverhalt und ggf. beteiligte Personen enthalten. Bitte beachten Sie, dass anonyme Anzeigen in der Regel nicht bearbeitet werden können.


Da sich die Ansprechpartner der Ordnungspolizei täglich im Außendienst befinden, wird eine telefonische Anmeldung empfohlen.

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