Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- /Übermittlungssperre
Sie können der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister widersprechen. Mit einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre verhindern Sie z. B. die Weitergabe Ihrer Daten an Parteien, Adressbuchverlage oder bei Alters- und Ehejubiläen. Der Antrag kann formlos oder mit unserem Vordruck gestellt werden – gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Sperrmöglichkeiten.
