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Anmeldung Wohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung in Sulzbach (Taunus) beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde persönlich* an- oder ummelden.

Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

Die An- oder Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.

Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum, sowie frühere und derzeitige Wohnungen) genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen.

*Alternativ können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Es bedarf hierbei einer schriftlichen Vollmacht, die ausdrücklich zur Anmeldung ermächtigt und eines vorausgefüllten Anmeldeformulars (zum Download auf der Homepage!?) der betreffenden Person. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter Umständen ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro notwendig sein kann.

Es ist zu beachten, dass bei einem Zuzug aus dem Ausland neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeanschrift in Deutschland existierte.

Neugeborene, die im Inland zur Welt gekommen sind, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden.

Bei einem erstmaligen Umzug innerhalb des Main-Taunus-Kreises ist eine Adressänderung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) möglich.

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