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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) ist bemüht, ihren Webauftritt www.sulzbach-taunus.de im Einklang mit § 14 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu machen. Damit setzen wir die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates um.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.sulzbach-taunus.de veröffentlichten Inhalte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV HE 2019 sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (entsprechend WCAG 2.1 Level AA). Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

Unvereinbarkeiten mit der BITV HE 2019 / EN 301 549

  • Redaktionelle Bilder ohne Alternativtext: Einzelne Bilder, die durch Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung über das Content-Management-System eingepflegt wurden, verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte (Verstoß gegen WCAG 1.1.1). Geplante Abhilfe: systematische Nachpflege bis 31. Dezember 2026; redaktionelle Schulung der Mitarbeitenden sowie Pflichtfeld für Alt-Texte im CMS.
  • Ältere PDF-Dokumente: PDF-Dokumente, die vor der Veröffentlichung dieser Erklärung hochgeladen wurden und weiterhin für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, sind häufig nicht getaggt bzw. nicht vollständig barrierefrei (Verstoß gegen WCAG 1.3.1, 2.4.6, 4.1.2). Geplante Abhilfe: schrittweise Konvertierung der am häufigsten genutzten Dokumente (Satzungen, Formulare, Abfallkalender) bis 31. Dezember 2026. Alternative Formate stellen wir auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung.
  • Eingebundene Kartenanwendungen und Luftbilder: Kartendarstellungen (z. B. Bebauungspläne, Stadtplan) sind visuell-geografische Inhalte, deren barrierefreie Darstellung technisch nur eingeschränkt möglich ist. Die wesentlichen Informationen werden auf Anfrage in Textform bereitgestellt.

Unverhältnismäßige Belastung nach § 3 Absatz 5 BITV HE 2019

  • Nachträgliche Bearbeitung sehr umfangreicher Archivbestände (PDF-Dokumente, die älter als fünf Jahre sind und nur selten abgerufen werden): Die vollständige nachträgliche Anpassung übersteigt die Ressourcen einer Gemeinde mit rund 9.000 Einwohnern. Wir bieten hier barrierefreie Alternativen auf Anfrage an und aktualisieren Dokumente bei redaktioneller Überarbeitung.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

  • Dateien von Büroanwendungen, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden (Art. 1 Abs. 4 lit. a Richtlinie (EU) 2016/2102).
  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos), die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden (Art. 1 Abs. 4 lit. b).
  • Inhalte Dritter, die weder von der Gemeinde Sulzbach (Taunus) finanziert noch entwickelt noch kontrolliert werden (Art. 1 Abs. 4 lit. e), z. B. eingebettete soziale Medien oder externe Widgets.

Hinweis zum Assistenzwerkzeug Eye-Able®

Zur zusätzlichen Unterstützung einzelner Nutzerinnen und Nutzer bietet unser Webauftritt ergänzend das Assistenzwerkzeug Eye-Able® der Web Inclusion GmbH (Würzburg) an. Über die Schaltfläche „Assist" können persönliche Darstellungsoptionen aktiviert werden, z. B. Schriftvergrößerung, Kontrastanpassung, Vorlesefunktion, Blaufilter oder Kompensation von Farbschwächen.

Eye-Able® ist ausdrücklich kein Nachweis der Barrierefreiheit dieser Website und ersetzt keine barrierefreie Gestaltung nach BITV HE 2019 / EN 301 549 / WCAG 2.1 Level AA. Die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik haben am 12. März 2025 in einer gemeinsamen Einschätzung festgestellt, dass Overlay-Tools die gesetzlichen Anforderungen nicht automatisch erfüllen können. Die Angaben zum Konformitätsstatus in dieser Erklärung beziehen sich auf den Webauftritt ohne Aktivierung von Eye-Able®. Nutzende eigener assistiver Technologien (Screenreader, Bildschirmvergrößerung, Spracheingabe) können diese wie gewohnt parallel verwenden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2026 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung durch die Gemeinde Sulzbach (Taunus) in Zusammenarbeit mit dem technischen Dienstleister Actualize GmbH. Geprüft wurde gegen die Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1 (entspricht WCAG 2.1 Level AA). Folgende Methoden kamen zum Einsatz:

  • Automatisierte Tests mit axe-core und Lighthouse
  • Manuelle Prüfung entlang der Prüfschritte des BIK-BITV-Tests (testen.bitv-test.de/selbstbewertung)
  • Tastaturbedienung (Tab-Reihenfolge, Fokus-Sichtbarkeit)
  • Screenreader-Stichproben (NVDA)
  • Kontrastmessungen gemäß WCAG 1.4.3 / 1.4.11
  • Überprüfung von Alternativtexten, Überschriftenhierarchie, Formular-Labels, Touch-Target-Größen (≥ 24 px) und Zeilenabständen

Die Website wurde im Zeitraum März bis Mai 2026 in mehreren Iterationen technisch überarbeitet (u. a. Anhebung der Farbkontraste auf AA, Korrektur der Landmark- und Überschriftenstruktur, barrierefreie Formulare mit eindeutigen IDs und Labels, Aufbau eines Feedback-Kanals unter /barriere-melden sowie einer Seite in Leichter Sprache).

Letzte Überprüfung: 22. Mai 2026. Die nächste Aktualisierung ist spätestens für Mai 2027 vorgesehen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website der Gemeinde Sulzbach (Taunus) aufgefallen? Möchten Sie bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Am einfachsten erreichen Sie uns über unser Online-Formular zur Meldung von Barrieren. Sie können uns auch direkt kontaktieren:

Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Ansprechpartner für Barrierefreiheit: Serkan Kurtarslan (Organisation, Digitalisierung)
Hauptstraße 11
65843 Sulzbach (Taunus)
E-Mail: serkan.kurtarslan@sulzbach-taunus.de
Telefon: 06196 / 7021-212

Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von sechs Wochen zu antworten. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Durchsetzungsverfahren

Sollte auch nach Ihrer Rückmeldung an die oben genannte Kontaktstelle innerhalb der Frist von sechs Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese versucht unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die betreffende Stelle diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik Hessen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
c/o Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Web: lbit.hessen.de

Für die Gemeinde Sulzbach (Taunus) als hessische öffentliche Stelle ist die oben genannte Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Hessen (LBIT) die zuständige Anlauf- und Beschwerdestelle. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG des Bundes (Berlin) ist demgegenüber nur für Stellen des Bundes zuständig und nicht für Kommunen oder Landesbehörden in Hessen anrufbar.

Daneben sehen das HessBGG sowie das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) Möglichkeiten der Verbandsklage durch anerkannte Verbände vor.