Bekanntmachung Nr. 40/2020
Datenweitergabe an politische Parteien zur Kommunalwahl am 14. März 2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sulzbach (Taunus) weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 14. März 2021 politische Parteien Anspruch auf Auskünfte aus dem Melderegister zu Wahlwerbezwecken haben.
Hierzu zählt auch die Gruppierung der Erst- und Jungwähler.
Diese Daten dürfen von den Parteien nur zur Wahlwerbung für die bevorstehende Wahl verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahlhandlung zu löschen.
Nach § 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 1 bis 3 des Bundesmeldegesetzes können die Bürgerinnen und Bürger bei einer Datenweitergabe an die Parteien von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Der Widerspruch ist innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung durch formlosen, schriftlichen Antrag beim Gemeindevorstand der Gemeinde Sulzbach (Taunus), Bürgerbüro, einzureichen.
Auch im Rahmen persönlicher Vorsprachen werden Widerspruchsniederschriften von den Bürgerinnen und Bürgern im Bürgerbüro der Gemeinde Sulzbach (Taunus), Hauptstraße 11, entgegengenommen.
Sulzbach (Taunus), 01. Oktober 2020
Der Gemeindevorstand
Elmar Bociek
Bürgermeister
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