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Jahresabschluss

Die Gemeinde hat gemäß § 112 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein.

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