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Haushalt

Verpflichtung der Kommunen, für jedes Jahr eine Haushaltssatzung aufzustellen, der ein Haushaltsplan beizufügen ist.

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des kommunalen Finanzbedarfs. Mit dem Haushaltsplan ermächtigt die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand, die notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und die erforderlichen Erträge und Einzahlungen zu beschaffen.

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65843 Sulzbach (Taunus)

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Tel.: 06196/7021 - 0

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