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Brandsicherheitsdienst

Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.

Die Notwendigkeit des Brandsicherheitsdienstes ist eine Ermessensentscheidung auf Grundlage des HBKG und wird durch die Gemeinde festgestellt. Anhand der Datenerfassung erfolgt die Prüfung zur Notwendigkeit eines Brandsicherheitsdienstes.

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