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Abmeldung Wohnsitz

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie eine Haupt- oder alleinige Wohnung ersatzlos aufgeben oder ins Ausland verziehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist lediglich die Anmeldung bei der neuen Wohnortbehörde notwendig.

Die Abmeldefrist beträgt zwei Wochen. Frühestens können Sie sich 7 Tage vor Ausreise/vor dem Auszug abmelden.

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