für Apparate mit Gewinnmöglichkeit je Kalendermonat und Gerät:
a. in Spielhallen
15 % Bruttokasse
b. in Gaststätten
15 % Bruttokasse
für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit je Kalendermonat und Gerät:
a. in Spielhallen
6 % Bruttokasse
b. in Gaststätten
6 % Bruttokasse
für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, je Kalendermonat und Gerät: 60 % der Bruttokasse
Spielclubs, Spielcasinos und ähnliche Einrichtungen (Spielen um Geld oder Sachwerte) € 50,- je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat.