Gebühren der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Abfallgebühren

Müllabfuhr
Personenanzahl

1
2
3
4
jede weitere Person zzgl. € 4,25
Gebühren (mtl.)

€ 6,80
€ 10,20
€ 13,80
€ 17,30

 
Müllcontainer
1,1 cbm € 103,00
bei Regelentsorgung (Restmüll 14-tägl., Papier 1 x mtl.)

Bei Rückfragen zur Abfallwirtschaft wenden Sie sich bitte an Frau Koj (06196/7021-45).

Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen

Betreuungsgebühren (monatlich)
1. Die Betreuungsgebühr ist für den Besuch der Kindertagesstätte zu entrichten.
2. Die Betreuungsgebühr beträgt bei

a.) Kindergarten

Elternbeitrag (monatlich)
08.30 - 12.30 Uhr Grundmodul € gebührenfrei
07.00 - 07.30 Uhr Baustein V1 €   9,00
07.30 - 08.30 Uhr Baustein V2 € 18,00
12.30 - 13.30 Uhr Baustein N1 € 18,00
12.30 - 14.30 Uhr Baustein N2 € 36,00
12.30 - 15.30 Uhr Baustein N3 € 54,00
12.30 - 17.00 Uhr Baustein N4 € 81,00
12.30 - 13.30 Uhr Baustein ZN 1-GE € 3,30 täglich

b.) Kinderhort

Elternbeitrag (monatlich)
08.30 - 11.00 Uhr Grundmodul 1 € 40,00
11.00 - 14.30 Uhr Grundmodul 2 € 56,00
07.30 - 08.30 Uhr Baustein V1 € 18,00
14.30 - 15.30 Uhr Baustein N1 € 18,00
14.30 - 17.00 Uhr Baustein N2 € 45,00

ba) Kinderhort in altersübergreifender Gruppe in der Kindertagesstätte "Pfiffikus"

Elternbeitrag (monatlich)
12.30 - 14.30 Uhr Grundmodul € 32,00
11.30 - 12.30 Uhr Baustein V1 € 18,00
14.30 - 15.30 Uhr Baustein N1 € 18,00
14.30 - 17.00 Uhr Baustein N2 € 45,00

c.) Betreuung für Kinder von 18 Monaten bis 3 Jahren in altersübergreifenden Gruppen

08.30 - 12.30 Uhr Grundmodul U3 € 96,00
07.00 - 07.30 Uhr Baustein V1-U3 € 13,50
07.30 - 08.30 Uhr Baustein V2-U3 € 27,00
12.30 - 14.30 Uhr Baustein N1-U3 € 54,00
14.30 - 15.30 Uhr Baustein N2-U3 € 27,00

d.) Gebühr für zusätzliche Betreuung pro Wochentag
in den Kindergärten und im Kinderhort
(monatlich)

d1.)
07.00 - 07.30 Uhr (Kindergarten) Baustein ZV1 € 1,80
07.30 - 08.30 Uhr (Kindergarten u. Hort) Baustein ZV2 € 3,60
08.30 - 11.00 Uhr (Kindergarten) Baustein ZV3 € 8,00
d2.) Hort in den Schulferien
07.30 - 08.30 Uhr Baustein ZF1 € 4,50 wöchentlich
08.30 - 11.00 Uhr Baustein ZF2 € 10,00 wöchentlich

Hort in den Schulferien (alterübergreifende Gruppe in der Kindertagesstätte "Pfiffikus")
07.30 - 08.30 Uhr Baustein ZF1 € 4,50 wöchentlich
08.30 - 12.30Uhr Baustein ZF2 € 14,00 wöchentlich

d3.)
12.30 - 17.00 Uhr (Kindergarten) Baustein ZN1 € 16,20
13.30 - 17.00 Uhr (Kindergarten) Baustein ZN2 € 12,60
14.30 - 17.00 Uhr (Kindergarten u. Hort) Baustein ZN3 € 9,00
15.30 - 17.00 Uhr (Kindergarten u. Hort) Baustein ZN4 € 5,40
14.30 - 15.30 Uhr (altersübergr. Gr.) Baustein ZN-U3 € 5,40

Bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Kinder einer Familie einer Kindertagesstätte der Gemeinde Sulzbach (Taunus) – auch die der evangelischen und der katholischen Kirchengemeinde - wird folgende Ermäßigung auf den Gesamtbetrag gewährt:

Bei 2 Kindern 25%
Bei 3 Kindern 50%
Bei 4 Kindern 62,50%
Bei 5 Kindern 70%

Dies gilt nicht für Kinder von 18 Monaten bis 3 Jahren.


Verpflegungsentgelt
1. Das Verpflegungsentgelt wird für die Teilnahme des Kindes am Essen in der Kindertagesstätte erhoben.
2. Bei einer regelmäßigen Teilnahme am Mittagessen beträgt das Verpflegungsentgelt monatlich € 48,00.
3. Eine Rückerstattung des Verpflegungsentgeltes nach Abs. 2 erfolgt auf Antrag und zwar quartalsweise bei einer Nichtteilnahme am Mittagessen von mindestens 10 Betreuungstagen im Quartal. Die Ansprüche sind bis zum Ende des Kindergartenjahres anzumelden.

Betreuende Grundschule
Elternbeitrag (monatlich)
Für die Teilnahme erhebt die Gemeinde eine monatliche Gebühr von
70,00 € je Kind. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie das Betreuungsangebot, wird ab dem 2. Kind die Hälfte der Betreuungsgebühr erhoben.

Betreuungsgebühr Ferienspiele
     

Für die gesamte Dauer
für ein Kind

bei gleichzeitiger Teilnahme für jedes weitere Geschwisterkind 

Bei wochenweiser Teilnahme
für ein Kind/Woche

bei gleichzeitiger Teilnahme für jedes weitere Geschwisterkind/Wo.

  Teilnahmebeitrag

€ 105,00


€ 75,00


€ 35,00


€ 25,00
Essensgeldzuschuss

€ 45,00


€ 45,00


€ 15,00


€ 15,00

Bei Rückfragen zu den Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an Frau Baumann (06196/7021-46) oder Herrn Pritz (06196/7021-21).

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Bestattung  
eines Sarges für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr € 224,-
eines Sarges für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (außer Erstbestattung in einem Tiefgrab) € 543,-
Erstbestattung eines Sarges in einem Tiefgrab € 587,-
einer Urne
€ 97,-
Abräumung von Blumenschmuch nach einer Bestattung (auf Antrag) € 71,-
 
Gemeinschaftsanlagen
anonyme Erdgrabstätte für die Nutzungsdauer
von 25 Jahren

€ 1.364,-
halbanonyme Erdgrabstätte für die Nutzungsdauer
von 25 Jahren

€ 1.364,-
anonyme Urnengrabstätte für die Nutzungsdauer
von 20 Jahren

€ 431,-
halbanonyme Urnengrabstätte für die Nutzungsdauer
von 20 Jahren

€ 431,-
 
Erwerb von Nutzungsrechten | Erdgrabstätten
Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum voll. 5. Lebensjahr für die Nutzungsdauer von 20 Jahren € 732,-
Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem voll. 5. Lebensjahr für die Nutzungsdauer von 25 Jahren  

€ 1.495,-
Erdwahlgrabstätte einstellig für die Nutzungsdauer
von 30 Jahren

€ 1.794,-
Erdwahlgrabstätte zweistellig für die Nutzungsdauer
von 30 Jahren

€ 2.784,-
Erdwahlgrabstätte Tiefgrab für die Nutzungsdauer
von 30 Jahren

€ 1.831,-

Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte einstellig pro Jahr

€ 60,-
Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte zweistellig pro Jahr € 93,-
Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte Tiefgrab pro Jahr € 61,-
 
Erwerb von Nutzungsrechten | Urnen
Urnenreihengrabstätte für die Nutzungsdauer
von 20 Jahren

€ 610,-
Urnenwahlgrabstätte zweistellig für die Nutzungsdauer
von 25 Jahren

€ 763,-
Urnenwahlgrabstätte vierstellig für die Nutzungsdauer
von 25 Jahren
€ 1.079,-
Urnengrabstätte in der Urnenwand für 1 Urne für die Nutzungsdauer von 20 Jahren
€ 364,-
Urnengrabstätte in der Urnenwand für 2 Urnen für die Nutzungsdauer von 20 Jahren € 416,-

Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnenwahlgrabstätte zweistellig pro Jahr
€ 31,-
Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnenwahlgrabstätte vierstellig pro Jahr € 43,-
Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnengrabstätte für 1 Urne in der Urnenwand pro Jahr
€ 16,-
Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnengrabstätte für 2 Urne in der Urnenwand pro Jahr € 19,-

Trauerhalle, Leichenaufbewahrungsraum

Nutzung der Trauerhalle Neuer Friedhof € 250,-
Benutzung der Kühlzelle je angefangener Tag € 26,-
   
Bei Rückfragen zum Friedhofs- und Bestattungswesen wenden Sie sich bitte an Frau Brandt (06196/7021-71).

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