Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Sulzbach

15.05.2012

Bekanntmachung Nr. 40/ 2012

Einsammlung von Haushaltskühl- und -gefriergeräten, Fernseh-geräten und Monitoren sowie Elektrohaushalts-Großgeräten

Die nächste Sammlung von alten Haushaltskühl- und -gefriergeräten, Fernsehgeräten und Monitoren sowie von Elektrohaushaltsgroßgeräten (Elektro- und Gasherden, Wasch- und Spülmaschinen, Wäschetrocknern u.ä.) findet statt

am Dienstag, dem 05. Juni 2012.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Elektrogroßgeräte zu entsorgen haben, werden gebeten, dies bis spätestens Montag, dem 04.06.2012, 12.00 Uhr, persönlich oder telefonisch im Bürger*Info*Service der Gemeinde zu melden.

Die Elektrogeräte sind am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr an den Bürgersteigrand oder - soweit ein Bürgersteig nicht vorhanden - am Straßenrand zur Abholung bereit-zustellen. Eine Beeinträchtigung des Fahr- oder Fußgängerbereichs ist auf ein Mindestmaß einzuschränken.

Seit dem 24.03.2006 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) in Kraft. Dieses Gesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen:

1. Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.)
Ausnahmen: keine WW-Boiler, keine Durchlauferhitzer, keine Nachtspeicheröfen, keine stationäre Klimageräte-Splitgeräte
2. Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster etc.)
Ausnahmen: keine Bügelstationen, keine privaten Leuchten - Wohnleuchten, Stehleuchten, Schreibtischleuchten und Taschenlampen, keine Bauteile-Stecker, Relais, Anschlussleisten, Steckdosen, Kabel.
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.)
Ausnahmen: keine professionelle Geräte der Datenverarbeitung mit Gewicht > 35 Kg, keine Autoradios und in Pkw eingebauter Geräte.
4. Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher, Videogeräte etc.)
Ausnahmen: keine professionelle Geräte der Unterhaltungselektronik - B2B Geräte.
5. Beleuchtungskörper
Ausnahmen: keine Glüh- und Halogenlampen
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
7. Spielzeug und Sportgeräte
8. Medizinische Geräte
Ausnahmen: keine kontaminierten Produkte - Blutzucker!
9. Kontroll- und Überwachungsinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat, Geldautomat etc.)

Die Erfassung der Elektrogeräte erfolgt im Hol- und Bringsystem. Die Elektrogroßgeräte, wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner, Fernseher, Monitore etc. werden ausschließlich im Holsystem eingesammelt.

Elektrokleingeräte, wie Toaster, Staubsauger, Radios, Mikrowellen, Bügeleisen, Videogeräte, Stereoanlagen etc. sind über den Sammelcontainer im Bauhof der Gemeinde Sulzbach (Taunus), An der Schindhohl 15, zu entsorgen.

Folgende Öffnungszeiten sind zu beachten:

Montags, dienstags und donnerstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstags (von März bis November) von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Sulzbach (Taunus), den 14.05.2012
KS/ST/koj

Der Gemeindevorstand

Renate Wolf
Bürgermeisterin
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15.05.2012

Bekanntmachung Nr. 39/ 2012

Am Montag, dem 21. Mai 2012 findet um 19.30 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal), Hauptstraße 11, die öffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses in der XVII. Legislaturperiode statt

Tagesordnung:

1. Informationen des Gemeindevorstandes

2. ERNEUT
Erweiterung Feuerwehrgerätehaus;
hier: Sachstandsbericht

3. ERNEUT
Antrag von Pro Sulzbach am Taunus vom 18.02.2012, eingegangen am 20.02.2012;
hier: Arboretum;
1. Nutzungsaussagen für den Bereich des ehemaligen Militärflugplatzes
2. Unterstützung von Pflegemaßnahmen für den Bereich des Feuchtbiotops

4. Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2012, eingegangen am 02.04.2012 und Ergänzungsantrag der FWG-Fraktion vom 26.04.2012;
hier: Abstufung der Kreisstraße K 801 und K 802 (Bahnstraße, Hauptstraße und Schwalbacher Straße) in Gemeindestraßen (§ 5 Hessisches Straßengesetz)

Antrag von Pro Sulzbach am Taunus vom 27.03.2012, eingegangen am 16.04.2012;
hier: Klassifizierte Straßen K 801 und K 802

5. Bürgerhaus Neu
Modernisierung Lüftungsanlage und Brandschutz;
hier: Überarbeitung Konzeption

6. ERNEUT
Bauleitplanung der Gemeinde Sulzbach (Taunus);
hier: Grundsatzentscheidung zum Bereich des Bebauungsplans Nr. 54/1
und dem ehemaligen Autokino

Sulzbach (Taunus), den 14.05.2012
Büro der Organe/we

Dr. Helmut Sinn
Vorsitzender des
Planungs- und Bauausschusses
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08.05.2012

Bekanntmachung Nr. 38/ 2012

Öffentliche Bekanntmachung der RHEIN-MAIN ABFALL GmbH Sonderabfall-Kleinmengensammlung im Main-Taunus-Kreis

Die nächste Sonderabfallsammlung in Sulzbach (Taunus) findet statt am

Freitag, dem 25. Mai 2012
von 12.00 bis 15.00 Uhr
auf dem Bauhof der Gemeinde Sulzbach (Taunus), An der Schindhohl 15

An der Sammlung können sich private Haushalte, Schulen, Dienstleistungs-unternehmen und Kleingewerbebetriebe beteiligen. Dabei darf das jährliche Sonderabfallaufkommen jedoch 500 kg nicht übersteigen. Erzeuger größerer Abfallmengen müssen die Sonderabfälle dem Gesetz entsprechend der HIM GmbH direkt andienen.

Um unnötige Zurückweisungen am Entsorgungsfahrzeug zu vermeiden, sind bei der Anlieferung folgende wichtige Hinweise zu beachten:

1. Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden.
2. Das Fassungsvermögen der Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein, da größere Behälter nicht in die Fässer des Sammelfahrzeuges passen.
3. Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der gut verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden. Ein Umfüllen am Fahrzeug ist nicht möglich.
4. Haushaltsbatterien und Kfz-Batterien sind über die Verkaufsstellen des Handels bzw. über die jeweiligen Abgabemöglichkeiten der Kommunen oder über das Schadstoffmobil zu entsorgen.
5. Altöl muss gemäß Altöl-Verordnung bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel, Tankstellen, Supermärkte), die Motoröle vertreiben, kostenlos zurückgenommen werden. Altölreste werden auch am Schadstoffmobil angenommen.
6. Altmedikamente sind in den Apotheken oder am Schadstoffmobil abzugeben.
7. Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
8. Leuchtstofflampen werden an den Altstoffannahmestellen der Städte und Gemeinden und an der „Übergabestelle Elektroaltgeräte" angenommen. Achtung: das Schadstoffmobil nimmt ab 01.01.2007 keine Leuchtstoffröhren mehr an.
9. Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und sind über Gelbe Tonne/Gelber Sack oder Restmülltonne zu entsorgen.

Darüber hinaus muss bei der Sonderabfall-Kleinmengen-sammlung folgendes beachtet werden:

Das Sammelteam nimmt an vielen Tagen mehrere Sammeltermine wahr; d.h. die angegebenen Sammelzeiten sind genau einzuhalten und beinhalten Sortier- und Aufräumarbeiten an den Sammelstellen. Somit besteht für die Bürgerinnen und Bürger, die erst kurz vor Ablauf der Sammelzeit am Fahrzeug ankommen, und bei allzu großem Andrang kein Anspruch auf Abnahme der Sonderabfälle. Durch Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse kann es zu Verspätungen oder in Einzelfällen zu Ausfällen der Sammlung kommen. Wir bitten in diesen Fällen die zeitlich verschobenen Sammeltermine in anderen Teilorten der Kommune bzw. die nächste Sammlung wahrzunehmen. Abfälle sind immer direkt dem Sammelpersonal zu übergeben. Das Abstellen von Sonderabfällen ist verboten.

Im Einzelnen nimmt die Entsorgungsfirma folgende Sonderabfallarten an:

Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus, Autobatterien, Backofenreiniger, Batterien, Bleichmittel, Entkalker, Entwicklungsbäder, Farben, Feuerlöscher, Fixierbäder, Fleckentferner, Frittierfette, Herdputzmittel, Holzschutzmittel, Kaltreiniger, Klebemittel, Kosmetika, Lacke, Laugen, Leim, Metallputzmittel, Mottenschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Rostschutzmittel, Salmiakgeist, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstige chemische Abfälle aus Heim- und Schullaboren, Terpentin, Verdünner, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponenten-Kleber etc.

Nicht am Schadstoffmobil angenommen werden folgende Abfälle:

Radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle; Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher; Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe, Altreifen, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Abfälle in Gebinden größer 20 Liter; Transportverpackungen (Taschen, Kartonagen, Kisten etc.)

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sind Auskünfte zu erhalten bei der RHEIN-MAIN ABFALL GmbH, Martina Brähler (069-80052-142), Gülücan Tan (069-80052-144) und Karl Friedrich Remmele (069-80052-140) oder unter www.rmaof.de.

Sulzbach (Taunus), den 07.05.2012
KS/St/koj

Der Gemeindevorstand

Renate Wolf
Bürgermeisterin
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08.05.2012

Bekanntmachung Nr. 37/ 2012

Die nächste Sperrmüllabfuhr im gesamten Ortsbereich findet am Dienstag, dem 22. Mai 2012 statt

DAS SPERRGUT IST AB 6.00 UHR MORGENS ZUR ABHOLUNG BEREITZUSTELLEN.

Zum Sperrmüll gehören alle sperrigen Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmüllbehälter passen und die nicht durch separate Sammelaktionen erfasst werden.

Zum Sperrmüll gehören nicht:

• Gewerbemüll
• Hausmüll
• Kühl- und Fernsehgeräte/
Elektrohaushaltsgroßgeräte: es wird eine separate monatliche Sammel- aktion durchgeführt
• Papier, Pappe, Kartonagen: es steht die grüne Tonne zur Verfügung
• Hohlglas: es stehen Depotcontainer zur Verfügung
• Styroporformteile: es steht die gelbe Tonne/der gelbe Sack
zur Verfügung
• CD-Rom`s: es stehen Sammelbehälter zur Verfügung
• Asbesthaltige Abfälle Deponie Flörsheim-Wicker
• Althölzer Klasse A IV Deponie Flörsheim-Wicker
• Baustellenabfälle (z. B. Flachglas, Dachpappe, Glasbausteine, Rigipsplatten, Putz)
• Behältnisse mit feuergefährlichem oder explosivem Inhalt
• Fahrzeugwracks oder Teile von Fahrzeugen jeder Art
• sperrige Güter von mehr als 2 m Länge und mehr als 1 m Höhe oder Breite
• Sperrgut oder Sperrgutteile von mehr als 50 kg Gewicht
• in Kartons oder Säcken verpackte Kleinteile.

Für folgende Wertstoffe/Abfälle, die ebenfalls nicht zum Sperrmüll gehören, stehen auf dem Bauhof Sammelcontainer zur Verfügung:

• Teppichböden- und fliesen :
• Grünabfälle
• Eisenschrott/Metall
• Bereifungen (gebührenpflichtige Annahme)
• Bauschutt (mineralischen Abfälle, wie z. B. Beton, Fliesen, Kacheln, Mauerwerk) und
• Mischschutt (z. B. Erdaushub, Kalk- und Zementreste) in haushaltsüblichen Klein-mengen (maximale Abfallmenge 0,1 m³)
• Elektrohaushaltskleingeräte (diese werden auch im Rahmen der Elektrogroß-gerätesammlung - jedoch nur in Verbindung mit angemeldeten E-Großgeräten- eingesammelt)
• Papier, Pappe, Kartonagen
• Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen

Der Gemeindevorstand weist darauf hin, dass eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich ist.

Sperrgut ist am Abholtag an den Bürgersteigrand oder am Straßenrand abzustellen. Eine Beeinträchtigung des Fahr- oder Fußgängerbereichs ist auf ein Mindestmaß einzuschränken.

Für die Entsorgung der Gegenstände, die von der Sperrmüllabfuhr oder sonstiger Müllentsorgung ausgeschlossen sind, ist die Besitzerin oder der Besitzer dieser Abfälle nach den Vorschriften des Abfallgesetzes zur Beseitigung verpflichtet.

Sulzbach (Taunus), den 07.05.2012
KS/St/koj

Der Gemeindevorstand

Renate Wolf
Bürgermeisterin
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27.04.2012

Bekanntmachung Nr. 34/ 2012

Der Gemeindevorstand beabsichtigt, in Kürze eine Versteigerung von Fundfahrrädern durchzuführen

Versteigert werden Fundfahrräder aus dem Jahr 2011, die bislang keinem Empfangsberechtigten ausgehändigt werden konnten.

Empfangsberechtigt sind die ursprünglichen Eigentümer und die Finder, die bei Abgabe der Fundsache den Eigentumserwerb beantragt haben.

Sie werden aufgefordert, ihre Rechte bis zum 08. Juni 2012 beim Bürger-Info-Service, Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach (Taunus), geltend zu machen.

Der Gemeindevorstand

Renate Wolf
Bürgermeisterin
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