Sulzbacher Geschichte von 1300 bis 1500
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1314 Der Abt des Klosters Limburg a. d. H. überlässt den Sulzbachern klösterlichen Waldbesitz, den sogenannten "Forst", bis auf einen Rest von 100 Morgen zur Rodung. 1339 Kaiser Karl IV. verpfändet "... unser und das Reiches Dorf Soltzbach" an Philip von Falkenstein. Durch diese Urkunde wird Sulzbach erstmals eindeutig als Reichsdorf bezeichnet. 1339 Das Güterverzeichnis des Rudolf von Sachsenhausen erwähnt erstmals noch heute gültige Flurnamen Sulzbacher Gemarkung: "by den Stulen", "an der flurscheidt" und die "Menzerstrassen". 1408 Das älteste Sulzbacher Gerichtswesen, sozusagen das Ortsgesetz, legt genau die Rechtskompetenz des Limburger Abtes, seines Vogtes und dessen Vasallen fest. 1434 Kaiser Sigismund bestätigt den Sulzbachern und ihrem Dorf althergebrachte Freiheiten, Rechte und Gerichte als die unmittelbare Stellung zum Reich. 1450 Schultheiß, Schöffen und Gemeinde verpfänden, vorbehaltlich des Rückkaufs, das Dorf Sulzbach mit allen seinen Rechten, Freiheiten und Gerichten sowie ihren Besitz gegen die Leihe von 800 Gulden an die Stadt Frankfurt und geraten damit praktisch in die "Lokalleibeigenschaft" des Rates. 1495 Die erste vollständige Aufzeichnung über die in Sulzbach ansässigen Einwohner, eine Steuerliste des Reiches, verzeichnet 73 Familien mit 198 Einwohnern, davon 7 ledige Personen ohne eigene Familie. weiter... |

